| Begriffsdefinition
in Deutschland 1. Allgemein anerkannte Regel
der Technik Eine technische Regel,
von der die Fachleute, die sie anzuwenden haben, ganz vorherrschend davon überzeugt
sind, - dass sie den jeweils vorgegebenen technischen
Anforderungen entspricht,
- dass sie in der Fachpraxis
erprobt ist,
- und dass sie sich bewährt hat.
Allgemein
anerkannte Regeln der Technik sind z.B.: - Richtlinien (staatliches Recht) - Berufsgenossenschaftliche
Regeln - DIN-Normen und DIN EM-Normen. Regelsetzer: Deutsches Institut für Normung
(DIN) - VDI-Richtlinien, Leitsätze, Empfehlungen. Regelsetzer: Verband Deutscher
Ingenieure (VDI) 2. Gesicherte
Erkenntnisse Gesicherte Erkenntnisse
sind Erkenntnisse, - die empirisch und methodisch
abgesichert sind,
- die nach überwiegender Meinung
der Fachleute anerkannt sind,
- und die sich in der
Praxis bewährt haben.
3.
Stand der Technik Unter Stand der
Technik sind - alle allgemein zugänglichen technischen
Erkenntnisse zu verstehen,
- die sich in der Praxis
bewährt haben,
- über die bei den Fachleuten aber
noch keine übereinstimmende Meinung vorliegt
4. Stand der Wissenschaft und Technik
Stand von Wissenschaft und Technik ist: - der
neueste Stand von wissenschaftlich-technischen Erkenntnissen,
- die
durch Forschung und Experimente erprobt,
- bislang
jedoch noch nicht in der Praxis umgesetzt sind.
Quelle:
VDI |